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Eltern

WebUntis - Elternzugang

In diesem Video wird gezeigt, wie Eltern ihr Kind über WebUntis (digitales Kalssenbuch) z. B. krankmelden.

Elternmitwirkung an Schulen in Trägerschaft der

Wirken Sie als Eltern bei der Gestaltung der Schule und beim Schulträger mit! Welche Mitwirkungsmöglichkeiten stehen Ihnen offen?

Informationen zum Bildungspaket

1. Berechtigte:

Die Leistungen können diejenigen beantragen, die

– Arbeitslosengeld II beziehen
– Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe beziehen
– Kindergeldzuschlag beziehen
– Wohngeld beziehen

2. Leistungen:

Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag
Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen werden, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ein Budget in Höhe von 10,- € bereitgestellt, das z. B. für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule eingesetzt werden kann.
Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70,- € und im Februar 30,- €, insgesamt also 100,- €. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kita finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet. Für das Schuljahr 2011/12 wird erstmals zum 1. August 2011 der Betrag von 70,- € für Schulbedarf ausgezahlt.
Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, etwa durch den Regelbedarf, werden die tatsächlichen Aufwendungen erstattet.

3. Anträge:

Sind erhältlich

1. bei der Stadt Osnabrück im Stadthaus 2, Natruper Torwall 5 und zwar:

– für Empfänger von Arbeitslosengeld II im Jobcenter
– für alle anderen Leistungsbezieher im Fachbereich Soziales und Gesundheit

2. beim Landkreis

3. im Sekretariat der Domschule

4. oder direkt hier herunterladen:



Für die Stadt Osnabrück:

Bestätigung der Schule über die tatsächlichen Kosten der Klassenfahrt

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Jobcenter)

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Fachbereich Soziales und Gesundheit)

Schulbestätigung zur Lernförderung (Jobcenter)

Schulbestätigung zur Lernförderung (Fachbereich Soziales und Gesundheit)



Für den Landkreis Osnabrück:

Antrag auf Lernförderung

Antrag für Bildung und Teilhabe

AWO-Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket